ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.0) Ausführung der fotografischen Arbeit:
1.1) Die Gestaltung und Bearbeitung der fotografischen Arbeit ist voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
1.2) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
1.3) Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
2.0) Zahlung und Stornierung:
2.1) Der Betrag für das Shooting muss spätestens am Shootingtag bezahlt werden. Die Bilder Übergabe findet frühestens nach vollständigem Zahlungseingang statt.
2.2) Überschreitet der Auftrag die in der Offerte angegebene Zeit, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand mit CHF 200.-/ Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
2.3) Wird das Shooting storniert aufgrund von dem Fotografen nicht tolerierbaren Gründen (Finanzielle Aspekte, Fotografen Wechsel etc.) Gelten folgende Kündigungsbedingungen:
- bis Zwei Monate vor dem Shooting kann das Shooting kostenlos storniert werden.
- Zwei Monate bis 14 Tage vor dem Shooting kann das Shooting storniert werden, jedoch wird eine Aufwandsentschädigung von 20% des offerierten Preis verlangt.
- Zwei Wochen bis einen Tag vor dem Shooting muss der komplett offerierte Preis bezahlt werden.
3.0) Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
3.1) Dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Bildern nach dem Urhebergesetz zu.
3.2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den vom Fotografen angefertigten Bildern ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung.
3.3) Eine entgeltliche Nutzung der Bilder bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung oder sonstiger Manipulationen.
3.4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
3.5) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
3.6) Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstausstellungen etc. Ein Verbot zur Veröffentlichung muss dem Fotografen zwingend VOR dem Shooting mitgeteilt werden.